AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Allgemeines

  1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der OBU live marketing GmbH (im Folgenden Agentur genannt) gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
  2. Sie gelten insbesondere für alle Leistungen, die die Agentur im Rahmen der Angebotserstellung, Konzeption, Beratung, Planung, Gestaltung, Strategieentwicklung, Herstellung und sonstigen Umsetzungen für den Kunden erbringt.
  3. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
  4. Von diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsgegenstand

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Aufträge und Bestellungen gelten erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen. Diese Bestätigung ist Grundlage des Leistungsumfangs.
  3. Änderungen sind durch eine schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.
  4. Die als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
  5. Sofern nichts anderes vereinbart, sind Konzepte und Gestaltungen, die die Agentur im Auftrag des Kunden entwickelt, kostenpflichtig.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtliche Nebenabgaben.
  2. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Lieferung / Leistung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht vertraglich anders vereinbart, sofort nach Eingang der Rechnung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behält sich die Agentur vor nach erfolgter Mahnung, spätestens nach 30 Tagen seit Leistungserbringung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens von 8% p.a. über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank, zu berechnen.
  4. Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Sie kann ferner Vorschuss- oder Abschlagszahlungen auf geleistete oder beauftragte Leistung
  5. Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter.
  6. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, denen sich die Agentur in Absprache mit dem Kunden zur Vertragsdurchführung bedient (z.B. Künstler, Messebauer, Handwerker, Raummiete, Veranstaltungskosten) berechnet die Agentur bei einer Weiterbelastung dieser Kosten an den Kunden eine im Einzelfall zu verhandelnde Handling Fee.

Rücktritt

  1. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, gebührt der OBU live marketing GmbH bei Erklärung des Rücktritts ein Ausgleich der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen werden
    – ab 60 Tagen vor der Leistungserbringung 20%
    – ab 30 Tagen vor der Leistungserbringung 40%
    – ab 14 Tagen vor der Leistungserbringung 60%
    – ab 7 Tagen vor der Leistungserbringung 80%
    des für noch nicht erbrachte Leistungen vereinbarten Entgeltes pauschaliert berechnet. Darüber hinaus sind der Agentur bereits entstandene Fremdkosten für Drittleistungen oder von der Agentur aufgrund des Rücktritts zu zahlende Rücktrittskosten in voller Höhe zu vergüten.
  2. Bei späterer Inanspruchnahme / Verschiebung der Leistung fällt eine Gebühr in Höhe von 10% an. Sollten aufgrund der Verschiebung weitere Zusatzkosten bei der Agentur entstehen, behält sie sich das Recht vor, diese Kosten in Rechnung zu stellen. Die Inanspruchnahme der Leistung kann auf ein verbindliches Datum innerhalb eines Jahres verschoben werden, wenn dies von beiden Seiten darstellbar ist. Sollte das Datum nicht wahrgenommen werden, gelten die oben genannten Fristen des Rücktritts.
  3. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

Lieferung und Fristen

  1. Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden.
  2. Ist keine Lieferfrist vereinbart, verpflichtet sich die Agentur zur schnellstmöglichen Lieferung.
  3. Soweit der Kunde Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist und sich hierdurch Verzögerungen für die Erbringung von Leistungen der Agentur ergeben, verschieben sich vorgegebene Termine und Zwischentermine um den Zeitraum der Verzögerung.
  4. Sollte die Agentur verbindlich kalendermäßig vereinbarte Termine aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht einhalten können, sind diese Termine unverbindlich. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die in seinem Verantwortungsbereich zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind, nicht beibringt oder aber seine sonstigen Mitwirkungspflichten, wie zum Beispiel eine vereinbarte Zahlungsbedingung, nicht fristgerecht erfüllt.
  5. Treten bei der Agentur oder deren Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder Pandemien, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängern sich die Liefer-und Fertigstellungsfristen entsprechend.
  6. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Agentur hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die der Kunde im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.
  7. Die Transportgefahr aller Güter, die im Rahmen der Vertragsdurchführung versandt werden, liegt beim Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung den Geschäftsbereich der Agentur verlassen hat. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Agentur den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den kostengünstigsten und schnellsten Weg. Ansprüche wegen verspäteter postalischer und / oder sonstiger Zustellung sind ausgeschlossen.
  8. Der von der Agentur unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Kunden.
  9. Die Erbringung von Teilleistungen ist innerhalb der von der Agentur angegebenen Leistungsfrist zulässig, soweit sich erhebliche Nachteile für den Kunden daraus nicht ergeben.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, Werbemitteln, sonstigen Informationen sowie Anweisungen des Kunden an die Agentur, soweit diese zur Erreichung des Auftrags und der Einhaltung etwaiger Fristen zweckdienlich und erforderlich sind.
  2. Der Kunde stellt einen Ansprechpartner zur Durchführung des Auftrags zur Verfügung.
  3. Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

Haftung für Mängel

  1. Die Mängelhaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist.
  2. Liegt ein von der Agentur zu vertretender Mangel vor, kann der Kunde grundsätzlich zunächst nur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen der Agentur. Der Agentur steht die Ersatzlieferung jederzeit offen.
  3. Mängelrügen sind wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung bzw. Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel binnen einer Woche nach Empfang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel müssen der Agentur unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde das Equipment oder Leistungen der Agentur weiterverarbeitet oder diese veräußert.
  5. Mängel eines Teils der Leistung oder Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Leistungserbringung / Lieferung. Es sei denn, dass der Teilmangel den Kunden unangemessen benachteiligt.
  6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden gegen die Agentur beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrübergang. 
  7. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, die auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung von Vertragspflichten beruhen. Hierbei sind alle vertragstypisch wesentlichen Pflichten gemeint, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden: „Kardinalpflichten“).
  8. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch nicht, soweit Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche betroffen sind (siehe Produkthaftungsgesetz).
  9. Soweit fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist die Haftung der Agentur der Höhe nach auf solche Schäden und Aufwendungen beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  10. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich erklärt, stellen Produktbeschreibungen, Muster oder Präsentationen keine Garantieerklärungen oder Eigenschaftszusicherungen dar.

Haftung für Schäden

  1. Die Haftung der Agentur für Schäden und Aufwendungen, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, ist ausgeschlossen.
    Der Ausschluss gilt, soweit die Ansprüche nicht auf der Verletzung von Vertragspflichten, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (im Folgenden: „Kardinalpflichten“) beruhen.
    Des Weiteren gilt der Ausschluss bei Ansprüchen, die wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Ansprüche, die ihre Grundlage im Produkthaftungsgesetz finden, bleiben ebenfalls unberührt.
  2. Soweit fahrlässig eine Kardinalpflicht verletzt wird, ist die Haftung der Agentur der Höhe nach auf solche Schäden und Aufwendungen beschränkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter der Agentur.
  3. Der Kunde haftet für alle ihm leih- und mietweise überlassenen Gegenstände einschließlich des Ausstellungsstandes insgesamt bis zur Höhe der Wiederherstellungskosten oder des Neuanschaffungswertes (bei Zerstörung und Verlust).
  4. Die Agentur übernimmt keine Haftung für sämtliche, seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Equipment, Räumlichkeiten und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die Agentur von jeglichen Haftungsansprüchen frei.
  5. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgerechten und sorgfältigen Auf- und Abbau sowie Betrieb und Umgang der ihm überlassenen Gegenstände gemäß der persönlichen Einweisung und / oder der ausgehändigten Gebrauchsanweisung. Eine Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung der Aufbauhinweise entstehen, übernimmt die Agentur nicht. Dieses gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt. Der Kunde hat eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
    Soweit die Agentur den Aufbau des Equipments übernimmt und diesen durchführt bzw. der Aufbau durch Personal der OBU live marketing GmbH überwacht wird, liegt die Haftung bei der Agentur. 
  6. Die Agentur übernimmt während der Vertragslaufzeit gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen keine Aufsichtspflicht. Der Kunde ist aufsichtspflichtig, unbeschadet der Übertragung solcher Pflichten auf Dritte. Er sorgt insbesondere für eine ausreichende Aufsicht bei der Benutzung des Equipments.
  7. Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Equipment so aufbewahrt wird, dass es vor dem Zugriff Dritter geschützt ist. Für etwaige Schäden und Verluste, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Kunde ersatzpflichtig. 
  8. Nach dem Betrieb sind sämtliches Equipment zu reinigen, zu trocknen und sorgfältig zu verpacken. Beschädigungen am Equipment sind sofort bei Feststellung der OBU live marketing GmbH zu melden. Nach Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, darf das Equipment nicht mehr betrieben werden. 
  9. Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und / oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
  10. Die Agentur hat eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abgeschlossen, die im Einzelfall auf Verlangen des Kunden für ein erhöhtes Risikos, sofern dieses versicherbar ist, angepasst werden kann. Die erhöhten Kosten trägt der Kunde.
  11. Die in diesem Bereich geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen.
  12. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Leistungserbringung. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht, wenn Arglist vorzuwerfen ist. Diese richtet sich dann nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit die Schadensersatzhaftung der Agentur gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der OBU live marketing GmbH.

Geheimhaltungspflicht

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle offenbarten Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Soweit dritte Personen zur Erfüllung von Aufgaben hinzugezogen werden, verpflichten die Agentur bzw. der Kunde diese Personen jeweils zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, Subunternehmer oder Lieferanten, insbesondere Künstler und spezialisierte Dienstleister, die ihm über die Geschäftsbeziehung zu der Agentur bekannt gemacht werden, auch nach Abschluss des Vertragsverhältnisses für eine Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Geschäftsverhältnisses nicht direkt zu kontaktieren und zu beauftragen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, so steht der Agentur ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 50% der, an den jeweiligen Unternehmer geleisteten Vergütung gegen den Kunden zu.

Schutzrechte

  1. Die von der OBU live marketing GmbH im Rahmen eines Auftrags erarbeiteten kreativen Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Anwendung der Regelungen aus dem Urheberrechtsgesetz gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Höhe der Schöpfung gemäß § 2 UrhG nicht erreicht ist.
    In jedem Fall werden dem Auftraggeber an den im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen Nutzungsrechte des im Auftrag vereinbarten Umfangs (zeitlich, räumlich, inhaltlich) eingeräumt.
  2. Sofern an den im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen der Agentur Urheberrechte, Nutzungsrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, werden dem Kunden die Nutzungsrechte eingeräumt. Sie beginnen mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer in dem Umfang, der zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.
  3. Nutzungen, die zeitlich, räumlich und inhaltlich über die Nutzung nach dem Zweck des Vertrages hinausgehen – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – werden nicht eingeräumt und bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung gegen eine zusätzliche Vergütung.
  4. Insbesondere erwirbt der Kunde nicht das Recht zur Weiterübertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte. Eine solche Weiterübertragung bedarf der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung der OBU live marketing GmbH und ist gesondert zu honorieren.
  5. Die Leistungsergebnisse der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, bedarf der Zustimmung der Agentur.
  6. Bei Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1-5 steht der Agentur unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche ein angemessenes (branchenübliches) Honorar als fiktive Lizenz zu.
  7. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Leistungen der Agentur (z. B. Ideen, Konzepte, Angebote, Planungen, Entwürfe, Beschreibungen von Ausstellungs- und Veranstaltungskonzepten, Druckvorlagen, etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.
  2. Nutzungsrechte an Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien Eigentum der Agentur.

Veröffentlichungen

  1. Die Agentur ist berechtigt, Veranstaltungen und Auftritte aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zweck der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
  2. Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem.

Schlussbestimmungen

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz der Agentur in 85778 Haimhausen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Agentur, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  4. Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Januar 2022